Ticketinformationen
Sie wollen sich über den Verkauf unserer Tickets informieren? Sie haben Fragen zu Stehplätzen, U27-Tickets oder zur Kommissionsbörse? Hier finden Sie alles Wissenswerte!
Tickets kaufen
Der Ticketverkauf für einen Kalendermonat startet immer zwei Monate im Voraus. So geht beispielsweise der gesamte März am 1. Jänner in den Verkauf. Sie können die Tickets online, telefonisch oder an den Bundestheaterkassen kaufen.
Tickets vorbestellen
Für alle Vorstellungen, die sich noch nicht im Verkauf befinden, können Sie jederzeit bis zu drei Tage vor dem Verkaufsstart Tickets vorbestellen – ebenfalls online, schriftlich oder persönlich durch Abgabe Ihres Bestellformulars.
So kommen Sie zu Tickets
Ticketarten
Neben den regulären Tickets bieten wir auch Abos und Zyklen an, bei denen mehrere Vorstellungen im Paket gekauft werden können.
Mehr über unsere anderen Angebote wie Rollstuhlplätze oder Kooperationen erfahren Sie bei den Ermäßigungen.
Abseits unserer Vorstellungen ist es auch möglich die Wiener Staatsoper im Rahmen einer Führung zu erleben.
Eine Rückgabe bereits bezahlter Tickets aufgrund von z. B. Krankheit, Verhinderung oder Änderung Ihrer Reisepläne ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch bei Besetzungsänderungen, bei Nicht-Einlass durch unpünktliches Erscheinen, nicht angemessener Kleidung, nicht angemessenem Verhalten sowie bei Ausfall von Untertitel-Tablets ist ein Umtausch oder eine Rücknahme gekaufter Tickets ausgeschlossen.
Entfällt eine Veranstaltung ersatzlos oder wird stattdessen ein anderes Werk aufgeführt, so werden bereits erworbene Tickets zurückgenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte Ihnen der Besuch einer Vorstellung nicht möglich sein, haben Sie die Option Ihre Tickets anderen Gästen zum Wiederverkauf über unsere Kommissionsbörse anzubieten.
Sollte Ihnen der Besuch einer Vorstellung nicht möglich sein, haben Sie die Option Ihre Tickets anderen Gästen zum Wiederverkauf anzubieten. Bei erfolgreichem Wiederverkauf Ihrer Tickets erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Kommissionsgebühr von 10 % (jedoch mind. 3 €) erstattet.
So können Sie Ihre Tickets für den Wiederverkauf freischalten:
- Loggen Sie sich online in unserem Ticketshop mit Ihrem Account ein
- Gehen Sie über den Bereich »Meine Oper« zu »Meine Tickets«
- Klicken Sie bei der betreffenden Veranstaltung, die Sie in den Wiederverkauf stellen möchten, auf »Ihre Plätze«
- Klicken Sie auf »Plätze wiederverkaufen«
- Wählen Sie die entsprechenden Plätze, die Sie freigeben möchten. Sie haben hier die Option nur einzelne Plätze Ihrer Buchung, oder den gesamten Auftrag in Kommission zu stellen
- Bestätigen Sie den Vorgang
Sobald sich Ihre Tickets im Wiederverkauf befinden, werden die betreffenden Plätze auf all unseren Verkaufskanälen verfügbar. Bei erfolgreichem Wiederverkauf erhalten Sie eine Bestätigung des Verkaufs per E-Mail. Eine Refundierung des Kaufpreises (abzüglich der Kommissionsgebühr) erfolgt nur im Falle eines erfolgreichen Wiederverkaufs. Den aktuellen Status Ihrer Wiederverkäufe können Sie auch jederzeit unter »Meine Oper« → »Meine Wiederverkäufe« abrufen.
Sollten Sie Ihre Tickets doch selbst nutzen wollen, können Sie vor einem erfolgten Wiederverkauf die Tickets über »Meine Oper« → »Meine Wiederverkäufe« aus dem Wiederverkauf nehmen.
Tickets, die über unsere Kommissionsbörse wiederverkauft wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
Bei Problemen mit unserem online Ticketshop, wenden Sie sich bitte wenden an unsere Service-Hotline: +43 1 51444 2222 (Montag bis Freitag 10.00 - 19.00 Uhr), oder schreiben Sie eine E-Mail an tickets@bundestheater.at.
Auf Plätzen, für die eine ermäßigte Kinderkarte erworben wurde, dürfen nur Kinder bzw. Jugendliche bis zum 16. Geburtstag sitzen!
Sollte das Kind verhindert sein, kann an den Tageskassen sowie bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung an der Abendkassa der Aufpreis zu einer Erwachsenen-Karte bezahlt und selbst der Platz eingenommen werden.
Eine missbräuchliche Verwendung (Erwachsene*r sitzt auf einem Kinderkarten-Platz) hat ein Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen zur Folge und wird von der Staatsoper polizeilich zur Anzeige gebracht.